KLIMATECHNIK STAHL
  VERBOT UND AUSSTIEG R22
Verordnung (EG) Nr.2037/ 2000



Die Verordung (EG) Nr.2037/ 2000 betrifft Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, z.B. das Kältemittel R22 und deren Gemische.

Ab dem 01.01.2010:
Verwendungsverbot von Frischware R22 zur Wartung und Instandhaltung

Ab dem 01.01.2015:
Verwendungsverbot von R22 zur Wartung und Instandhaltung

R22 Anlagen, die in Deutschland vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind, dürfen auch nach dem 01.01.2015 noch weiter betrieben werden, so lange kein R22 und deren Gemische zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.