VERBOT UND AUSSTIEG R22
Verordnung (EG) Nr.2037/ 2000
Die Verordung (EG) Nr.2037/ 2000 betrifft Stoffe, die
zum Abbau der Ozonschicht führen, z.B. das Kältemittel R22 und
deren Gemische.
Ab dem 01.01.2010:
Verwendungsverbot von Frischware R22 zur Wartung und Instandhaltung
Ab dem 01.01.2015:
Verwendungsverbot von R22 zur Wartung und Instandhaltung
R22 Anlagen, die in Deutschland vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden
sind, dürfen auch nach dem 01.01.2015 noch weiter betrieben werden,
so lange kein R22 und deren Gemische zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt
werden muss.